Bundestagspetition gegen §35 des Bundeswahlgesetzes
Mittwoch, 08 November 2006Auf der Seite des CCC Berlin kann man sich darüber informieren warum man die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe kritisch sehen sollte. Die Erläuterung, dass durch den Einsatz von Wahlcomputern “wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Gerätes verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen” werden, ist für mich ein nicht zu entkräftendes Argument. Deshalb habe ich die Petition unterzeichnet.
Hier geht’s zur Bundestagspetition.